Erklärungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

als mittelständisches Unternehmen sehen wir uns in der Verantwortung und Pflicht, dass unsere Leistungen allgemein anerkannten ethischen Grundsätzen und der bestehenden Gesetze genügen. Diese sind: 

  • Freie Wahl des Arbeitsplatzes
  • Verbot von Kinderarbeit
  • Arbeitszeitgesetze
  • Angemessene Entlohnung und Sozialleistungen
  • Verbot von Diskriminierung (AGG)
  • Recht auf Vereinigungsfreiheit
  • Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Einhaltung von Umwelt- und ethischen Richtlinien
  • Allgemeine Gesetzestreue, insbesondere Einhaltung von Anti-Korruptionsrichtlinie

Mindestlohnerklärung

Im Hinblick auf die Haftung nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und im Hinblick auf die dort normierten bußgeldbewehrten Verhaltenspflichten wenden sich immer wieder Vertragspartner an uns, die uns Aufträge erteilt haben. Es wird in diesen Schreiben regelmäßig gefordert, dass wir bestätigen, dass in unserem Hause die Löhne entsprechend dem MiLoG bezahlt werden. Unser Haus verhält sich selbstverständlich rechtmäßig und wir bezahlen die Löhne unserer Arbeitnehmer pünktlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und darüber hinaus entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen.

Wir möchten unseren Vertragspartnern Sicherheit im Hinblick auf die Einhaltung der diesbezüglichen Vorgaben mit der nachfolgenden Versicherung geben.

Wir versichern Ihnen Folgendes:
In unserem Hause werden an alle Arbeitnehmer Löhne bezahlt, die den Anforderungen des gesetzlichen Mindestlohnes entsprechen. Diese Löhne werden selbstverständlich pünktlich an unsere Arbeitnehmer ausbezahlt. Von der Vergabe öffentlicher Aufträge sind wir nicht nach §19 MiLoG ausgeschlossen.